Pkw kaufvertrag firma an privat

Beim Kauf durch eine private Person wirkt sich die Umsatzsteuer negativ auf Ihren Gewinn aus. Wenn Sie das Fahrzeug an einen anderen Unternehmer verkaufen, ist jedoch ein Vorsteuerabzug möglich. In Deutschland ist die Annahme, dass der Rücktritt vom Autokaufvertrag innerhalb von 14 Tagen kein Problem ist. Hierbei handelt es sich allerdings um einen Irrtum. Vielmehr müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, wenn Sie ein Fahrzeug zurückgeben möchten. Erfahren Sie mehr zum Thema in diesem Ratgeber. Das sind die Klassiker der Aussagen, welche man oft beim privaten Autokauf vom Vorbesitzer erhält. Der Muster-Kaufvertrag von Check24 für einen gewerblichen Verkauf orientiert sich stark an seinem Pendant zum privaten Verkauf. Auch hier werden auf zwei Seiten alle wichtigen Daten und Fakten festgehalten: Der ADAC bietet auf seiner Website einen ausführlicheren Muster-Kaufvertrag für private Autoverkäufer an. Dieser gestaltet sich wie folgt: Unterschiede werden hier im Bereich der Gewährleistung deutlich, die erklärt, dass diese auf ein Jahr begrenzt ist.

Darüber hinaus wird der Preis des Fahrzeugs detaillierter aufgeschlüsselt (Brutto- und Nettopreis, etc.). Alle weiteren Angaben sind identisch zum Muster-Kaufvertrag auf privatem Wege. Das Gebrauchtwagen-Portal mobile.de bietet auf seiner Website einen zweiseitigen mobile.de – Musterkaufvertrag für private Autoverkäufer. Größter Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Verkauf eines Fahrzeugs ist der, dass Sie als privater Autoverkäufer die sogenannte Sachmängelhaftung ausschließen dürfen (umgangssprachlich auch Gewährleistung genannt). Das bedeutet, dass Sie im Nachhinein nicht für auftretende Mängel belangt werden können. Ist der Kaufvertrag vom Käufer unterschrieben und der Bezahlvorgang abgeschlossen, haben Sie keine nachträglichen Kosten zu befürchten. Wenn Sie Ihren PKW auf gewerblichem Wege verkaufen, können Sie nicht die Sachmängelhaftung nicht ausschließen und müssen ein Jahr Garantie einräumen. Natürlich wird im Kaufvertrag auch der Kaufpreis festgelegt. Üblicherweise ist der private Autoverkauf immer ein Bargeld-Geschäft. Der Betrag sollte vor Übergabe deshalb vollständig in bar ausgehändigt werden. In der Regel bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift, dass er die Summe erhalten hat.

Der Käufer quittiert im Gegenzug den Erhalt des Autos, der Schlüssel und der entsprechenden Dokumente. Mit dem Unterschreiben des Kaufvertrags durch den Käufer und Verkäufer wird der Vertrag besiegelt und das Auto geht in den Besitz des Käufers über. Ein Kaufvertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden, wovon wir jedoch dringend abraten. Denn im Zweifel steht bei Unstimmigkeiten Aussage gegen Aussage. Bestmögliche Sicherheit bietet nur der schriftliche und unterschriebene Vertrag. Sie möchten Ihren Gebrauchtwagen verkaufen? Ein Händler zahlt häufig nur einen Bruchteil von dem, was Sie bei einem privaten Verkauf erzielen können.

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