Tarifvertrag friseur baden württemberg 2019

Der Tarifausschuss des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums hat heute auf den gemeinsamen Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes hin entschieden, den Tarifvertrag des Friseurhandwerks im Land für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Ausgelernte Gesellinnen und Gesellen im Friseurhandwerk verdienen nach einem Jahr Tätigkeit damit ab 1. August 2019 mindestens 10,50 Euro die Stunde, wenn sie alle im Salon verlangten Friseurleistungen beherrschen und Beratung nach neuesten Erkenntnissen ausführen, 11,50 Euro die Stunde. Der Tarifvertrag soll rückwirkend zum 1. August 2018 für allgemeinverbindlich erklärt werden. Mit dem heutigen Beschluss des Ausschusses wird, sobald das Ministerium die Allgemeinverbindlichkeit verkündet, künftig für die Beschäftigten wie bereits für die Auszubildenden im baden-württembergischen Friseurhandwerk eine Mindestbezahlung gelten. Auch die Gehälter steigen zum 1. Mai zwischen 9,4 und 16,5 Prozent und zum 1. August 2019 nochmals um mehrere Prozent.

Die unterste Lohngruppe für die Berufsanfänger*innen steigt dabei vom Mindestlohnniveau (8,84 Euro) auf 9,40 Euro und im zweiten Schritt auf zehn Euro. Beschäftigte und Kundschaft mit Symptomen einer akuten respiratorischen Atemwegserkrankung oder Fieber dürfen den Frisörsalon nicht betreten. . Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben (PDF) veröffentlicht. Gross: „Die schlimmsten Auswüchse können künftig so verhindert werden. Reich werden die Kolleginnen und Kollegen, die uns die Haare schneiden, damit aber noch lange nicht. Auf ein Trinkgeld sollte deshalb auch künftig nicht verzichtet werden.“ Hinweis für Nachfragen zum Tarifvertrag: Unsere Mitglieder können sich gerne an ihren jeweiligen Bezirk wenden, Inhaber*innen von Friseursalons an den/ihren Arbeitgeberverband. Die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisungen sind mit Blick auf den Sonderfall einer Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus zu ergänzen. Aus der aktualisierten Gefährdungsbeurteilung sind geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos abzuleiten. So sollten beispielsweise bei Schichtbetrieb feste Arbeitsteams je Schicht festgelegt werden, um wechselnden Kontakt innerhalb des Betriebs zu reduzieren.

In der Richtlinie ist klar und leicht nachvollziehbar geregelt, welche Maßnahmen die Friseurbetriebe ergreifen müssen, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes zur Verhinderung von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu erfüllen. Die Richtlinie sieht unter anderem Vorgaben zu den Abläufen bei der Terminvergabe, zur Verwendung von Schutzmasken und zu den erforderlichen Reinigungsintervallen vor. So ein starkes Ergebnis sei den zahlreichen Auszubildenden des Friseurhandwerkes in Baden-Württemberg zu verdanken, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten ver.di angeschlossen haben, um ihre Ausbildungsbedingungen selbst in die Hand zu nehmen und ihren Beruf deutlich aufzuwerten. 500 Euro im 1. Ausbildungsjahr590 Euro im 2. Ausbildungsjahr715 Euro im 3. Ausbildungsjahr Ab Montag, 4. Mai 2020, dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Um auch beim Friseur den Infektionsschutz zu gewährleisten, haben Wirtschafts- und Sozialministerium eine Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben veröffentlicht.

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